Unfall-Schadenmanagement

 

Egal ob mit Kfz, Fahrrad oder als Fußgänger:
Nach einem Unfall empfehlen wir die umgehende Beauftragung eines versierten Fachanwalts für Verkehrsrecht!

Unfall-Schadenmanagement

 

Egal ob mit Kfz, Fahrrad oder als Fußgänger:
Nach einem Unfall empfehlen wir die umgehende Beauftragung eines versierten Fachanwalts für Verkehrsrecht!

Unfall-Schadenmanagement

 

Egal ob mit Kfz, Fahrrad oder als Fußgänger:
Nach einem Unfall empfehlen wir die umgehende Beauftragung eines versierten Fachanwalts für Verkehrsrecht!

 

Egal ob mit Kfz, Fahrrad oder als Fußgänger: Die Versicherung des Unfallgegners hilft Ihnen nicht, auch wenn häufig ein anderer Eindruck entsteht! Vielmehr versucht sie, die Ansprüche des Geschädigten mit jedem erdenkbaren Instrumentarium zu kürzen! Gegen diese Versicherungspraxis hilft nach einem Unfall nur die umgehende Beauftragung eines versierten Fachanwalts für Verkehrsrecht!
Wir verfügen über ein gut zusammenwirkendes Netzwerk mit Sachverständigen, Reparaturwerkstätten und Medizinern. Wir sorgen so für die kompetente Realisierung Ihrer Ansprüche:

 

  • Fahrzeugschaden, Abschlepp- und Standgebühren, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten
  • Bei Personenschäden: Berechnung und Durchsetzung eines angemessenen Schmerzensgeldes, Verdienstschäden, Haushaltsführungsschäden sowie vermehrten Bedürfnisse wie z. B. notwendiger barrierefreier Umbau Ihrer Wohnsituation, u. v. m.
  • Überwachung sämtlicher Zahlungseingänge und direkter Ausgleich der Rechnungen von Sachverständigen und Werkstätten
  • Kontakt und Abstimmung mit Ihrer Finanzierungsgesellschaft (Darlehen oder Leasing) sowie Ihrer Verkehrsrechtsschutzversicherung
  • Und das Beste: Die Anwaltskosten gehören zum Schaden und sind von der Versicherung des Unfallverursachers zu zahlen!!!
    (BGH 21.10.1969, VI ZR 86/68)

 

Ihre Ansprechpartner


Herr Rechtsanwalt Müller und Herr Rechtsanwalt Körbel stehen Ihnen hier als Spezialisten beratend als auch vertretend zur Verfügung.

oder direkt anrufen: 0661-70052

Unfall-Schadenmanagement

Egal ob mit Kfz, Fahrrad oder als Fußgänger: Die Versicherung des Unfallgegners hilft Ihnen nicht, auch wenn häufig ein anderer Eindruck entsteht! Vielmehr versucht sie, die Ansprüche des Geschädigten mit jedem erdenkbaren Instrumentarium zu kürzen! Gegen diese Versicherungspraxis hilft nach einem Unfall nur die umgehende Beauftragung eines versierten Fachanwalts für Verkehrsrecht!
Wir verfügen über ein gut zusammenwirkendes Netzwerk mit Sachverständigen, Reparaturwerkstätten und Medizinern. Wir sorgen so für die kompetente Realisierung Ihrer Ansprüche:

 

  • Fahrzeugschaden, Abschlepp- und Standgebühren, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten
  • Bei Personenschäden: Berechnung und Durchsetzung eines angemessenen Schmerzensgeldes, Verdienstschäden, Haushaltsführungsschäden sowie vermehrten Bedürfnisse wie z. B. notwendiger barrierefreier Umbau Ihrer Wohnsituation, u. v. m.
  • Überwachung sämtlicher Zahlungseingänge und direkter Ausgleich der Rechnungen von Sachverständigen und Werkstätten
  • Kontakt und Abstimmung mit Ihrer Finanzierungsgesellschaft (Darlehen oder Leasing) sowie Ihrer Verkehrsrechtsschutzversicherung
  • Und das Beste: Die Anwaltskosten gehören zum Schaden und sind von der Versicherung des Unfallverursachers zu zahlen!!!
    (BGH 21.10.1969, VI ZR 86/68)

 

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Herr Rechtsanwalt Müller und Herr Rechtsanwalt Körbel stehen Ihnen hier als Spezialisten beratend als auch vertretend zur Verfügung.

oder direkt anrufen: 0661-70052