Konfliktlösung

Mediation



Konfliktlösung

Mediation

Frau Rechtsanwältin Niebling steht Ihnen auch in Kooperation mit anderen Mediatoren/-innen als neutrale/allparteiliche Mediatorin zur Verfügung und formuliert auch die abschließende Vereinbarung. Eine parallele rechtliche Interessenvertretung durch unsere Kanzlei zu dem gleichen Konflikt ist ausgeschlossen.

 

Sie haben mit einer oder mehreren Personen einen Konflikt? Ob im Berufs- oder Familienleben, in Ihrer häuslichen oder nachbarschaftlichen Umgebung, in Ihrem Unternehmen, in der Beziehung zu Geschäftspartnern oder auch in einem ganz anderen Lebensbereich, eine einvernehmliche Lösung der anstehenden Probleme gelingt nicht.

 

Eine Kommunikation ist zwischen Ihnen und Ihrem Konfliktpartner nicht mehr gegeben? Es wird gestritten, diskutiert, oder der Konflikt wird verdrängt. Es geht nicht vorwärts.

 

Ohne Hilfe einer neutralen Person können Sie miteinander oft nicht mehr verhandeln. Sie kommen zu keinem Ergebnis.
Sie möchten selbstverantwortlich, freiwillig und zukunftsorientiert zu Ihrem Konflikt eine Lösung erarbeiten? Sie wünschen sich ein faires Verfahren, in dem die Konfliktbeteiligten der Verschwiegenheit unterliegen und bereit sind Informationen auszutauschen.

Ihr Ziel ist eine Vereinbarung, die Ihren Konflikt beendet?

Die Mediation als Alternative zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung bietet sich an. Ist ein gerichtliches Verfahren bereits eingeleitet und wollen Sie und Ihre Gegenpartei eine Mediation durchführen, ordnet das Gericht das Ruhen des Verfahrens an.

 

Beteiligte der Mediation sind die Konfliktparteien (Medianten) und die Mediatorin, die ohne Entscheidungsbefugnis durch das Verfahren führt. In einer Bestandsaufnahme werden die Konflikte dargestellt und die Medianten einigen sich, welches Thema genau im Folgenden behandelt werden soll. Die Konfliktbearbeitung ist davon geprägt, dass die hinter der jeweiligen Position der Medianten stehenden ureigensten Interessen formuliert und dem jeweilig anderen dargelegt werden. Es gilt hierfür wechselseitiges Verstehen zu entwickeln. Klare Verfahrensvorgaben, für deren Einhaltung die Mediatorin zuständig ist, unterstützen diesen Prozess. Es werden im Folgenden durch die Medianten die unterschiedlichsten Lösungsoptionen herausgearbeitet und gewichtet. Schließlich verhandeln sie hierüber und vereinbaren einvernehmlich die zukunftsorientierte Regelung für die Beendigung des Konfliktes. Diese Vereinbarung wird dokumentiert, z.B. durch einen schriftlichen Vertrag.

 

Das Mediationsverfahren und im Vorfeld durchgeführte Sondierungsgespräche bieten sich für die Vermeidung von Konflikten mit mehreren Beteiligten insbesondere im öffentlich-rechtlichen Bereich an.


oder direkt anrufen: 0661-70052

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Frau Rechtsanwältin Niebling steht Ihnen auch in Kooperation mit anderen Mediatoren/-innen als neutrale/allparteiliche Mediatorin zur Verfügung und formuliert auch die abschließende Vereinbarung. Eine parallele rechtliche Interessenvertretung durch unsere Kanzlei zu dem gleichen Konflikt ist ausgeschlossen.

 

Sie haben mit einer oder mehreren Personen einen Konflikt? Ob im Berufs- oder Familienleben, in Ihrer häuslichen oder nachbarschaftlichen Umgebung, in Ihrem Unternehmen, in der Beziehung zu Geschäftspartnern oder auch in einem ganz anderen Lebensbereich, eine einvernehmliche Lösung der anstehenden Probleme gelingt nicht.

 

Eine Kommunikation ist zwischen Ihnen und Ihrem Konfliktpartner nicht mehr gegeben? Es wird gestritten, diskutiert, oder der Konflikt wird verdrängt. Es geht nicht vorwärts.

 

Ohne Hilfe einer neutralen Person können Sie miteinander oft nicht mehr verhandeln. Sie kommen zu keinem Ergebnis.
Sie möchten selbstverantwortlich, freiwillig und zukunftsorientiert zu Ihrem Konflikt eine Lösung erarbeiten? Sie wünschen sich ein faires Verfahren, in dem die Konfliktbeteiligten der Verschwiegenheit unterliegen und bereit sind Informationen auszutauschen.

Ihr Ziel ist eine Vereinbarung, die Ihren Konflikt beendet?

Die Mediation als Alternative zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung bietet sich an. Ist ein gerichtliches Verfahren bereits eingeleitet und wollen Sie und Ihre Gegenpartei eine Mediation durchführen, ordnet das Gericht das Ruhen des Verfahrens an.

 

Beteiligte der Mediation sind die Konfliktparteien (Medianten) und die Mediatorin, die ohne Entscheidungsbefugnis durch das Verfahren führt. In einer Bestandsaufnahme werden die Konflikte dargestellt und die Medianten einigen sich, welches Thema genau im Folgenden behandelt werden soll. Die Konfliktbearbeitung ist davon geprägt, dass die hinter der jeweiligen Position der Medianten stehenden ureigensten Interessen formuliert und dem jeweilig anderen dargelegt werden. Es gilt hierfür wechselseitiges Verstehen zu entwickeln. Klare Verfahrensvorgaben, für deren Einhaltung die Mediatorin zuständig ist, unterstützen diesen Prozess. Es werden im Folgenden durch die Medianten die unterschiedlichsten Lösungsoptionen herausgearbeitet und gewichtet. Schließlich verhandeln sie hierüber und vereinbaren einvernehmlich die zukunftsorientierte Regelung für die Beendigung des Konfliktes. Diese Vereinbarung wird dokumentiert, z.B. durch einen schriftlichen Vertrag.

 

Das Mediationsverfahren und im Vorfeld durchgeführte Sondierungsgespräche bieten sich für die Vermeidung von Konflikten mit mehreren Beteiligten insbesondere im öffentlich-rechtlichen Bereich an.


oder direkt anrufen: 0661-70052